Zitat:
Muss sie das überhaupt noch bezahlen?
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Nein! Der Vermieter hat 12 Monate Zeit nach dem Ende des Abrechnungszeitraums diese Rechnung vorzulegen. Da hier der Zeitraum am 30.09.2013 endete hätte die Abrechnung spätestens am 30.09.2014 vorliegen müssen.
Da dies aber nicht zutrifft ist die Forderung/Abrechnung verfristet. Hier hat der VM Pech.