Einzelnen Beitrag anzeigen
  #1  
Alt 02.12.2014, 11:22
Blubberfisch Blubberfisch ist offline
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 02.12.2014
Beiträge: 1
Standard Rechnung für Mängelbeseitigung trotz Abnahme und direktem Nachmieter

Hi,
eine hypotetische Annahme,

Person A zieht aus einer Wohnung aus. Die Übergabe an den Vermieter Person C verläuft ohne Mängelliste.

Ein Nachmieter Person B zieht bereits ein paar Tage später ein.

2 Monate später lässt Person C einen Maler kommen um 2 Türen schleifen und streichen zu lassen.

Einen weiteren Monat später veranlasst er den Rückbau von Postanlagen und Antennenbuchsen sowie eine überprüfung der Steckdosen (alle wären mit Fehler was Person A nie aufgefallen ist, da 3 PErsonenhaushalt und immer und überall Strom vorhanden - was da nun genau der Fehler sein soll ist nicht klar ) und austausch /erneuerung der selbigen und einzelner Lichtschalter.

11 Monate nach dem Auszug von Person A erhält sie eine Rechnung über obenstehende Massnahmen von über 800 Euro zusammen mit ihrer Nebenkostenabrechnung wo ihr davon 300 euro auf die 800 angerechnet werden.Den Rest soll sie binnen 14 Tagen überweisen.

Person A fliegt aus allen Wolken weil sie zum ersten Mal was davon hört. Einiges hätte sie selbst beheben können wenn sie es gewusst hätte.

Person A hat mittlerweile den alten Mietvertrag ausgemistet weil der Umzug ja schon 11 Monate her ist und sie dachte sie bräuchte ihn nicht mehr. Sie bat um die Kopie des alten Mietvertrages um einzusehen was da festgelegt war. Man sagte ihr das könne man nicht machen, da es "Aktensache" wäre und selbst wenn sie es täten Geld kosten würde dessen investition sie sich sparen könne.

Wie wäre in diesem Fall die Rechtslage?

Mfg

Blubberfisch



Dieses Forum dient dem Meinungsaustausch! Es findet keine Beratung durch einen Rechtsanwalt statt!

Eine schnelle, kurzfristige und günstige Rechtsberatung vom Anwalt erhalten Sie hier:
Jetzt kostenloses Angebot per E-Mail von einem Anwalt für Mietrecht oder Erbrecht anfordern!

Mit Zitat antworten
Mietrecht und Erbrecht Rechtsberatung durch einen Anwalt - telefonische Rechtsberatung und Online Beratung:
Fragen Sie jetzt einen Anwalt - telefonisch oder per E-Mail

Dieses Forum kann Ihr Problem nicht lösen? Kein Problem!


Dann nutzen Sie unseren Service der günstigen Mietrecht und Erbrecht Rechtsberatung durch einen Anwalt. Sie können Ihre Frage einfach per E-Mail stellen. Fordern Sie hier unverbindlich ein Beratungsangebot an:

Online Rechtsberatung: Fordern Sie kostenlos und unverbindlich ein Angebot für Ihren Sachverhalt an

> Anwalt für Mietrecht fragen


> Anwalt für Erbrecht fragen