Ein Vermieter hat 6 Monate Zeit nach Rückgabe der Wohnung die Beseitigung verdeckter Mängel zu fordern. Reagiert der ausgezogene Mieter darauf nicht, kann erst dann ein Handwerker beauftragt werden.
Hier bleibt nur die Möglichkeit, die komplette Kaution und die Gutschrift der Nebenkosten per Mahnbescheid einzufordern. Einen Mahnbescheid kann man auch online ausfertigen:
https://www.online-mahnantrag.de/oma...&Command=start