Handschriftliches Berliner Testament mit Wohnungseigentum gültig?
Meine Frau und ich wir haben gemeinsam vor 4 Jahren ein handschriftliches Berliner Testament erstellt in dem wir uns gegenseitig als Erben einsetzen und als Nacherben unseren einzigsten Sohn bestimmt haben. Das Testament wurde mit unserm Sohn abgestimmt.
Es wurde beim Amtsgericht hinterlegt.
Nun erfahren wir, das bei einem Grundvermögen das handschriftliches Testament bezüglich des Reihenhauses nicht gilt sondern nur in einem notariellen Berliner Testament die Verfügung über das Reihenhaus geregelt werden kann.
Das Haus ist für den Letztüberlebenden von großer Bedeutung, denn im Falle einer Einweisung in ein Altenheim soll dieses Haus wenn nötig zur Finanzierung beliehen oder verkauft werden.
Stimmen diese Aussagen?
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