AW: Schadensersatz weil Teilungsversteigerung stattfinden musst?
Hallo,
ich kann nur empfehlen bei so einem komplexen Themenverhalt den Gang zum Anwalt anzutreten.
vielleicht können Ihnen diese Links noch helfen, die ich auf die schnelle gefunden habe, ohne den Inhalt maßgeblich zu werten:
Gemeinschaftliche Verwaltung des Nachlasses | Verletzung der Mitwirkungspflicht begründet Schadenersatzanspruch
Erbengemeinschaft | Erbauseinandersetzung: Diese Rechtsprechung sollten Sie kennen
Viel Erfolg
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