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Alt 12.12.2014, 16:42
Benny84 Benny84 ist offline
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Registriert seit: 12.12.2014
Beiträge: 2
Standard Mündliche Aussage des Vermieters verwertbar?

Hallo.

Ich habe eine Frage, wie ich mich verhalten soll.

Mieter A erhält von Vermieter B die mündliche Aussage, dass er in ca einem 1/2 Jahr ausziehen soll, da das Haus, indem sich die Mietwohnung von A befindet, verkauft werden soll.
Vermieter B versichert Mieter A in Gegenwart von Makler C, dass eine Entrümpelung sowie ein Renovierung der Wohnung komplett übernommen wird. (Da es sich sozusagen um einen Auszug im Zwangskontext handelt)

Mieter A sucht sich eine neue Wohnung und unterschreibt dort einen Mietvertrag im Vertrauen auf die alte Aussage von Vermieter B.
Mieter A teilt Vermieter B mit, dass er in 3 Monaten umziehen wird. Vermieter B teilt kurze Zeit später Mieter A mit, dass die Käufer des Hauses abgesprungen sind und somit ein Auszug keine mehr Pflicht sei. Daher würden auch keine Kosten für Entrümpelung/Renovierung übernommen. Mieter A hat aber bereits einen neuen Mietvertrag unterschrieben.
Was ist zu tun? Gilt Makler B als Zeuge für eine mündliche Aussage?

Lg Benny



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