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Alt 13.12.2014, 09:14
Regenmacher Regenmacher ist offline
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Standard AW: Mündliche Aussage des Vermieters verwertbar??

Klar, dass man Verträge und Vereinbarungen auch mündlich abschließen kann. Hier dürfte es aber an der Beweisbarkeit hapern, denn ich kann mir nicht vorstellen, dass ein Makler in die Hand beißt, die ihn füttert.
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