Einzelnen Beitrag anzeigen
  #3  
Alt 13.12.2014, 10:40
Benny84 Benny84 ist offline
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 12.12.2014
Beiträge: 2
Standard AW: Mündliche Aussage des Vermieters verwertbar??

Das vermute ich auch. Andererseits hat Mieter A, bevor er den neuen Mietvertrag unterschrieben hat, sich bei eben jenem Maklerbüro ( in dem Falle vertreten durch eine andere Mitarbeiterin) bereits Wohnungen zeigen lassen und dies nur aufgrund eben jener mündlichen Aussage. Also wäre diese Mitarbeiterin zumindest indirekt involviert.
Lg
Mit Zitat antworten