AW: Mündliche Aussage des Vermieters verwertbar??
Das vermute ich auch. Andererseits hat Mieter A, bevor er den neuen Mietvertrag unterschrieben hat, sich bei eben jenem Maklerbüro ( in dem Falle vertreten durch eine andere Mitarbeiterin) bereits Wohnungen zeigen lassen und dies nur aufgrund eben jener mündlichen Aussage. Also wäre diese Mitarbeiterin zumindest indirekt involviert.
Lg
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