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Alt 30.12.2014, 15:51
sevenof66 sevenof66 ist offline
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Standard Untermieter in WG kündigen

Ich bin Hauptmieter einer Wohngemeinschaft. Im Haus gibt es 5 Mieter. Einer davon bewohnt eine Einliegerwohnung mit seperater Küche und Bad. Die restlichen 4 Mietparteien (inclusive mir selbst) teilen sich die Küche und im Prinzip auch Bad und Toilette.
Nun gibt es Probleme mit einem Mitbewohner, dessen Zimmer auch einen separaten Eingang hat, der sich aber noch die Küche und Waschküche mit den restlichen Mitbewohnern teilt.
Mit diesem Mitbewohner gibt es keinen schriftlichen Vertrag, er wohnt nun aber schon 3 Jahre im Haus. Es gibt einige viele kleine Vergehen und Pflichtverletzungen, die jedes für sich sicherlich nicht für ein Kündigung ausreichen aber die Summe ist schon recht beachtlich. Weil er sich nicht an die Hygiene im Bad halten konnte duscht er seit ca 1 Jahr in der Waschküche. Ein Schild "besetzt" wie besprochen hängt er nicht auf und wird so immer wieder von anderen Mitbewohnern unter der Dusche oder nackt gesehen - was wir ausdrücklich nicht wollen. Er hat auch einen eigenen Kühlschrank, den er total verkommen und verschimmeln lässt. Nahrungsmittel aus diesem Kühlschrank werden in der Gemeinschaftsküche zubereitet. Die Toilette im EG wird nur von ihm benutzt aber nicht geputzt, aus dem Putzdienst der oberen Toilette hat er sich herausgenommen, er hat ja seine eigene. Auch sonst ist es schwierig mit ihm. Er hat auch schon mal den Elektroherd angelassen und das Haus verlassen - zum Glück kam jemand anderes nach Hause und hat es rechtzeitig bemerkt. Er holt sich Unmengen von Lebensmitteln und wirft dann die Hälfte weg und füllt so unsere Biotonne fast alleine.
Bereits vor einem halben Jahr gab es ein Gespräch in dem ich mit ihm darüber einig war, dass sich keiner mehr wohlfühlt und er ausziehen werde. Seither hat sich nichts getan, ausser, dass die Stimmung schlechter wurde und Gespräche nicht mehr geführt werden.
Nun soll er gekündigt werden. Schriftliche Abmahnungen hat er bis jetzt noch nicht erhalten.
Sonderkündigung wäre denkbar, aber die 6 Monate Kündigungsfrist sind sehr lang. Ich habe gelesen, dass bei sehr engen Wohnverhältnissen (wie hier mit der gemeinsamen Küche) die 3 Monate Verlängerung der Kündigungsfrist nicht unbedingt sein müssen. Stimmt das?
Kann ich wegen des nicht Einhaltens der Hygiene in der Küche mit berechtigtem Interesse kündigen mit 3 Monaten Frist, oder sogar fristlos ?? Was wären denn berechtigte Gründe?
Handelt es sich eventuell um ein möbliertes Mietverhältnis, er benutzt ja Küche mit Tisch und Stuhl und Waschmaschine mit, in welchem ich ihm mit nur 14 Tagen Kündigungsfrist kündigen kann ??
Wie bekomme ich ihn am schnellsten und am besten ohne Rechtsstreit aus dem Mietverhälnis heraus?



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Geändert von sevenof66 (30.12.2014 um 15:54 Uhr)
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