AW: Untermieter in WG kündigen
Das habe ich vermutet, dass Sie diesem Irrtum unterliegen. Diese Sonderkündigung ist nur möglich in einem Haus mit nur 2 Wohnungen, wenn eine Wohnung vom Vermieter bewohnt wird. Bei Untermietverhältnissen mit mehreren Mietern, z.B. in einer WG, ist die Regelung nicht anwendbar.
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