AW: Ist §549 in Wohngemeinschaften anwendbar?
Es ist mir klar, dass mit dem § 549 insbesondere auch möblierte Mietverhältnisse gemeint sind. Ich habe allerdings eine Stelle im Netz gefunden bei der auch von einem räumlich, funktionalem Zusammenhang die Rede ist, was im gegebenen Fall ja vorliegt, bei dem der Paragraph seine Anwendung unabhängig von der Möblierung des Privatzimmers des Untermieters seine Anwendung finden kann.
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