Guten Abend und vielen Dank für die Antwort.
Korrekt, es geht darum, dass die Eltern dem Kind etwas schenken wollen, um die spätere Erbmasse zu reduzieren.
Wir hatten in diversen Blogs und Artikeln recherchiert und sind dort öfters darauf gestoßen, dass der Freibetrag von 400.000 Euro doppelt genutzt werden könne, wenn beide Eltern unabhängig schenken.
Zum Beispiel in diesem "Ratgeber":
Zitat:
Mit einer Schenkung zu Lebzeiten von beiden Elternteilen an beispielsweise 2 Kinder können so innerhalb einer Zehnjahresfrist bis 1.600.000 € steuerfrei an die nächste Generation übertragen werden.
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Daher kam ich zu der Annahme.
Ihrer Aussage nach zu urteilen trifft das aber dann anscheinend doch nicht zu?
Beste Grüße und vielen Dank!