Ich muss meine Aussage korrigieren: Sie haben recht!
Zitat:
Quelle: OFD:
Beispiel:
Der Vater schenkt seinem Kind 400.000 € . Die Mutter schenkt dem Kind ebenfalls 400.000 €. Der Erwerb des Kindes ist auf Grund der Freibeträge steuerfrei.
Beispiel:
Der Vater schenkt seinem Kind 100.000,00 €. Die Mutter schenkt dem Kind 500.000,00 €. Die Schenkung des Vaters ist auf Grund des Freibetrags steuerfrei. Die Schenkung der Mutter an das Kind ist nur in Höhe des Freibetrages von 400.000,00 € steuerfrei. Der übersteigende Betrag von 100.000,00 € unterliegt der Schenkungsteuer. Der beim Vater nicht ausgenutzte Freibetragsanteil i. H. v. 300.000,00 € kann nicht auf die Mutter übertragen werden.
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