AW: Wer übernimmt Wartungsarbeiten und Reparatur an Heizung und Therme?
Dann müssen Sie sich mit dem Rechnungssteller auseinander setzen, wenn Ihnen an der Rechnung etwas nicht gefällt.
Reparaturen sind stets vom Vermieter zu tragen, nur reine Wartungsarbeiten sind umlegbar.
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