Einzelnen Beitrag anzeigen
  #4  
Alt 15.02.2015, 11:46
Regenmacher Regenmacher ist offline
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 25.07.2009
Beiträge: 2.349
Standard AW: Wer übernimmt Wartungsarbeiten und Reparatur an Heizung und Therme?

Dann müssen Sie sich mit dem Rechnungssteller auseinander setzen, wenn Ihnen an der Rechnung etwas nicht gefällt.

Reparaturen sind stets vom Vermieter zu tragen, nur reine Wartungsarbeiten sind umlegbar.
Mit Zitat antworten