Zitat:
Was kann passieren, wenn ich nun fristgerecht zum Mai kündige, aber bereits ab April ausziehe und nicht mehr zahle?
|
Kündigung zum 31.05. bedeutet, dass auch bis zu diesem Tag die komplette Miete incl. Betriebskosten gezahlt werden muss. An einem früheren Auszug kann Sie niemand hindern, das bedeutet aber auch doppelte Mietzahlung. Und zu der nicht gezahlten Miete kämen dann noch die Anwalts- und Gerichtskosten.