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Alt 20.02.2015, 13:30
Regenmacher Regenmacher ist offline
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Standard AW: Wohnung gekündigt - Besichtigungstermin

Zitat:
In diesem Schreiben vom RA steht auch: Sie haben aus Verzögerungsgründen die Kosten der Beauftragung des Unterzeichners zu tragen. (Also vom RA oder?)

Das ist ganz einfach gesagt, dummes Geschwätz. Ihr habt mehr als guten Willen bewiesen und den Termin für den Freitag frei gehalten. Wenn aber der Vermieter kurzfristig umdisponiert, kann euch das nicht angelastet werden.

Meine Frage: muß ich diese Kosten vom Rechtsanwalt wirklich bezahlen???
Und wenn nein, wie muß ich mich schriftlich dagegen wehren?

Auf solche Forderungen eines Rechtsanwaltes würde ich nicht reagieren, auch eine Antwort bekäme er nicht von mir. Soll er sich das Geld bei seinem Mandanten holen, denn für die Terminvereinbarungen war keine "Hilfe" des Anwaltes nötig. Das hätte der Vermieter mit etwas gutem Willen auch alleine auf die Reihe gekriegt.
Ich würde mit dem Anwalt keine "Brieffreundschaft" anfangen.
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