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Alt 03.03.2015, 08:53
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Recht-Einfach Recht-Einfach ist offline
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Standard AW: Recht auf Pflichtteil bei Schenkung?

Hallo,

der Vater Ihres Mannes kann mit seinem Anteil des Hauses grundsätzlich machen was er will. Er könnte auch seinen Anteil von 6/8 an den Bruder überschreiben. Jedoch ist bei einer Schenkung zu beachten, dass diese anrechenbar auf das Erbe ist und ein Pflichtteilsergänzungsanspruch besteht:
Auswirkung vorzeitiger Schenkung auf das Erbe - Erbrecht Ratgeber

Darüberhinaus könnte bei Ihnen auch der folgende Paragraf zur Ausgleichungspflicht relevant sein:
§ 2050 BGB Ausgleichungspflicht für Abkömmlinge als gesetzliche Erben - Erbrecht

So oder so darf die Schenkung den Pflichtteilsanspruch Ihres Mannes nicht beschneiden.


Viel Erfolg, Erbrecht Einfach
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