Hallo,
im Falle der Nebenkostenabrechnung habe ich eine gute Nachricht:
Das Geld kann zurückgefordert werden, da der Vermieter die Frist zur Erstellung der Nebenkosten-Abrechnung nach deiner Schilderung nicht eingehlaten hat.
Anders wie bei üblichen Forderungen gibt es keine Verjährung, sondern der Rechtsgrund der Forderung erlischt. Somit ist das Geld rückforderbar. Das ganze nochmal zum Nachlesen:
http://www.anwalt.de/rechtstipps/rue...en_003418.html
Im Bezug auf die Problematik mit der noch ausstehenden Miete kann ich nur das Gespräch mit dem Vorvermieter empfehlen. Dieser soll dem neuen Vermieter schriftlich Eure Regelung zum Mieterlass mitteilen und das diese Regelung vor Übergang der Rechte und Pflichten des neuen Vermieters bereits getroffen wurde.
Hieraus sollte sich auch die Pflicht für den neuen Vermieter ergeben, diese Mietzahlung zu erlassen.
Ich hoffe ich konnte helfen und wünsche viel Erfolg!
Mietrecht Einfach