Hallo Yvonne.
Einmal zu Ihren Fragen:
Zitat:
Er hätte damals im Mietvertrag festhalten müssen, dass es sein kann, dass er mich wegen Eigenbedarf Kündigen muss, irgendwann mal. Und deswegen kann er mich jetzt normalerweiße nicht wegen Eigenbearf Kündigen. Stimmt dass?
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Das ist quatsch. Ein möglicher Eigenbedarf muss nicht im Vorfeld im Mietvertrag "angemeldet" werden.
Zitat:
Dann sagte man mir dass er mich auch weil ich Arbeitslos bin nicht kündigen kann, weil man so nur sehr sehr Schwer eine Wohnung findet. Stimmt dass?
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Auch das ist falsch. Es gibt Härtefallregelungen, aber die Arbeitslosigkeit ist keine Begründung hierfür.
Es ist sogar so, dass einige Vermieter dies begrüßen, da die Miete relativ sicher von den Ämtern kommt.
Zitat:
Meine Frage ist, könnt ihr mir vielleicht sagen welche Gesetzte hier zutreffen, für einen Widerspruch gegen die Kündigung? Was für Mittel hab ich sonst noch.
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Eine gesetzliche Grundlage wäre hier zu finden:
§ 574 BGB - Widerspruch des Mieters gegen die Kündigung - Mietrecht
Ich verstehe nur nicht, wieso Sie dem Vermieter einen Denkzettel verpassen wollen. So wie ich das sehe, hätte der Vermieter Ihnen möglicherweise schon fristlos wegen Mietschulden kündigen können.
Fristlose Kündigung durch den Vermieter - neues Mietrecht einfach erklärt
Sie sollten daher bestrebt sein das Verhältnis zu Ihrem Vermieter nicht durch "Denkzettel-Gedanken" zu trüben. Sonst lässt der sich vielleicht auch noch was einfallen... nur ein Rat von mir.
Viel Erfolg, Mietrecht Einfach