Hallo Hella,
für diesen sicherlich etwas seltenen Fall habe ich keine 100%ige Antwort parat.
Mein Grundverständnis vom Erbrecht sagt mir zwar, dass der Bevollmächtigte nicht automatisch Erbe wird, aber wie er sich nach dem Todesfall zu verhalten hat kann ich nicht konkret beantworten.
Ich würde Ihnen daher raten einen unserer Spezialisten anzurufen. Der Anwalt kann Ihnen diese Frage sicherlich kurz und bündig beantworten:
Erbrecht Rechtsberatung (Schenkung) - Beratung durch Erbrecht Anwalt
Viel Erfolg, Erbrecht Einfach