Hallo,
selbstverständlich haben Sie das Recht das Jugendamt zu informieren. Ich warne nur davor, dass man als Beobachter oftmals Hintergründe nicht erkennt und demnach auch einer falschen Wertung unterliegt.
Da dies über die Beurteilungsmöglichkeiten eines Forums hinausgeht kann ich nur sagen: Hören Sie darauf, was Ihnen Ihr Bauch in Sachen Kindeswohl sagt. Einem Kind geht es immernoch am besten bei seiner Mutter ...
Die Führung eines Lärmprotokolls ist schon einmal der richtige Schritt. Für Mieter, die vielleicht ein ähnliches Problem haben, gibt es hier ein kostenloses Lärmprotokoll Muster:
Lärmprotokoll Muster zur Mängelanzeige wegen Lärmbelästigung - Ratgeber Recht
Der nächste Schritt wäre dann die Mängelanzeige gegenüber dem Vermieter. Eine Vorlage finden Sie ebenfalls auf der oben verlinkten Seite in der rechten Navigation.
Durch die Anzeige des Mangels setzen Sie den Vermieter unter Druck diesen Mangel abzustellen. Des Weiteren wäre eine Mietminderung möglich.
Hierbei sollten Sie aber definitiv mit einem Anwalt Rücksprache halten, da "normaler" Lärm, der von Kindern verursacht wird, oftmals zu dulden ist, da das Kindeswohl Vorrang hat. Schwieriger wird es natürlich zu beurteilen, sollte die Lärmgrenze über das übliche Maß hinausgehen.
Ich hoffe ich konnte helfen und wünsche viel Erfolg, Mietrecht Einfach