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Alt 24.03.2015, 13:58
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Recht-Einfach Recht-Einfach ist offline
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Standard AW: Belästigung durch regelmäßigen Lärm durch Kinder

Wenn Ihre Anlaufpunkte (Vermieter sowie Ursacher) erschöpft sind und hier kein Weiterkommen möglich ist, bleibt Ihnen tatsächlich nicht viel anderes, als einen Anwalt ein Schreiben "mit Nachdruck" zusenden zu lassen.

Das Problem was ich sehe ist, dass Kinderlärm einen besonderen, meist zu duldenden Stellenwert im Mietrecht hat, wenn er nicht über gewisse Maße hinausgeht.

Wie eingangs geschrieben, ist dies für ein Forum jedoch nicht zu beurteilen. Ein weiteres Problem was ich sehe ist, dass eine alleinerziehende Mutter mit Kindern im Falle einer Kündigung durch den Vermieter auch eine Härtefallregelung geltend machen kann und so der Kündigung entgegenwirkt.

Vielleicht informieren Sie den Vermieter nochmals über Ihre Absichten einen Anwalt einzuschalten. Andernfalls kann ich Ihnen noch unsere Online Rechtsberatung empfehlen: Mietrecht Rechtsberatung - Beratung durch Mietrecht Anwalt

Vielleicht weiß einer unserer Anwälte noch einen konkreten Rat und kann Sie begleiten.


Ich wünsche viel Erfolg, Mietrecht Einfach
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