Hallo Prinzz,
was der Vermieter erzählt ist vollkommener Quatsch! Wir haben hier einen sehr informativen und ausführlichen Artikel zum Thema der Mietkaution Rückzahlung:
Mietkaution Rückzahlung - neues Mietrecht einfach erklärt
Hier ist ganz klar der Vermieter in der Pflicht, da dieser das Sparkonto zu führen hat. Es ist sogar gesetzlich geregelt, dass die Mietkaution nur mit einer maximalen Kündigungsfrist von 3 Monaten (entsprechend der ordentlichen Kündigungsfrist des Mieters) angelegt werden darf. Andernfalls hat der Vermieter den Schaden aus eigener Tasche zu begleichen:
§ 551 BGB - Begrenzung und Anlage von Mietsicherheiten - Mietrecht
Konfrontieren Sie Ihren alten Vermieter mit der Gesetzeslage und beantragen Sie ggf. einen gerichtlichen Mahnbescheid, sollte die Rückzahlungs- und berlegungsfrist des Vermieters verstrichen sein!
Viel Erfolg, Mietrecht Einfach