Einzelnen Beitrag anzeigen
  #2  
Alt 02.04.2015, 18:27
Benutzerbild von Recht-Einfach
Recht-Einfach Recht-Einfach ist offline
Administrator
 
Registriert seit: 20.09.2007
Beiträge: 2.003
Standard AW: Konto Mietkaution selbst kündigen?

Hallo Prinzz,

was der Vermieter erzählt ist vollkommener Quatsch! Wir haben hier einen sehr informativen und ausführlichen Artikel zum Thema der Mietkaution Rückzahlung:
Mietkaution Rückzahlung - neues Mietrecht einfach erklärt

Hier ist ganz klar der Vermieter in der Pflicht, da dieser das Sparkonto zu führen hat. Es ist sogar gesetzlich geregelt, dass die Mietkaution nur mit einer maximalen Kündigungsfrist von 3 Monaten (entsprechend der ordentlichen Kündigungsfrist des Mieters) angelegt werden darf. Andernfalls hat der Vermieter den Schaden aus eigener Tasche zu begleichen:
§ 551 BGB - Begrenzung und Anlage von Mietsicherheiten - Mietrecht

Konfrontieren Sie Ihren alten Vermieter mit der Gesetzeslage und beantragen Sie ggf. einen gerichtlichen Mahnbescheid, sollte die Rückzahlungs- und berlegungsfrist des Vermieters verstrichen sein!


Viel Erfolg, Mietrecht Einfach
__________________

Dieses Forum dient dem Meinungsaustausch! Es findet keine Beratung durch einen Rechtsanwalt statt!

Eine schnelle, kurzfristige und günstige Rechtsberatung vom Anwalt erhalten Sie hier:
Telefonische Soforthilfe oder kostenloses Angebot per E-Mail von einem Anwalt für Mietrecht oder Erbrecht anfordern!


Mit Zitat antworten