Die Schenkung ansich wäre kein Problem, da es hier für Schenkungen an Kinder Freibeträge i.H.v. 400.000 EUR gibt. Siehe:
Schenkungssteuer Höhe und Schenkungssteuer Freibetrag - Schenkung und Erbrecht Ratgeber
Auch in Sachen Grunderwerbsteuer scheint für diesen Fall eine Ausnahme zu exisiteiren, um eine mögliche Doppelbesteuerung zu vermeiden:
Grunderwerbsteuer: Steuerbefreiung bei Schenkungen
Bei der eigentlichen Handhabung in Sachen Mietausfall kann ein Forum leider nur schwer helfen. Hier sollten Sie mit Ihren Brüdern in Ruhe alles besprechen und im besten Fall auch vertraglich festhalten.
Ich bin der Ansicht, dass Ihre Brüder eigentlich keine imaginäre Miete zahlen brauchen. Das Geld wandert dann ja nur von der linken in die rechte Tasche! Vereinbaren Sie lieber im Vorfeld eine Rate, die Ihre Liquidität und finanzielle Situation nicht gefährdet.
Viel Erfolg, Erbrecht Einfach