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Alt 30.04.2015, 12:34
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Recht-Einfach Recht-Einfach ist offline
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Standard AW: Vermächtnis höher als Pflichtteil

Hallo,

wenn ich das richtig verstehe, ist der Erbschein so beantragt, dass sich alle drei Söhne die restliche Erbmasse nach Vermächtnis an die Enkel dritteln?!

Aber starten wir einmal an der Basis, also mit der Pflichtteilsberechnung:
Es gibt nach Ihren Ausführungen drei Pflichtteilsberechtigte Söhne. Ein Ehegatte scheint demnach nicht mehr zu existieren.

Gemäß gesetzlicher Erbfolge hätten alle drei Söhne Anspruch auf 33,3% des Erbes. Der Pflichtteil beträgt die Hälfte des gesetzlichen Erbanspruches, also 16,67%

In Zahlen:
Sollte die Erbmasse 500.000 EUR betragen, beläuft sich der Pflichtteilsanspruch auf eine Summe von 83.350 EUR. Somit wäre der eine Sohn vor dem Gesetz mit ca. 90T EUR nicht benachteiligt!

Ich kann bei solchen Summen nur zur Beratung durch den vollziehenden Notar oder ggf. auch durch einen neutralen Anwalt raten.

viel Erfolg, Erbrecht Einfach
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