Zitat:
Zitat von Regenmacher
Was ist denn zum Thema "Garten" im Mietvertrag vereinbart? Denn nur darauf kommt es an, ob überhaupt eine Gartenpflege geschuldet ist.
Es reicht natürlich, wenn im Mietvertrag Bezug auf die Betriebskostenverordnung genommen wird, das Wort Gartenpflege muss nicht dort stehen.
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Danke erst mal herzlich. Es steht geschrieben, dass der Rasen gepflegt oder in Ordnung gehalen werden muss - den exakten Wortlaut muss ich bei meiner Mutter erfragen. Das Rasen mähen und bewässern war auch nie ein Problem, aber gehört es wirklich dazu, dass Löwenzahn ausgestochen werden muss? Und kann der Vermieter deshalb wirklich einen Gärtner beauftragen, den die Mieter dann bezahlen müssen?