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Alt 06.05.2015, 17:55
mueller mueller ist offline
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Registriert seit: 06.05.2015
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Standard Fahrradverbot in der Wohnung ohne Fahrradkeller?

Mein Vermieter hat mich dabei "erwischt", wie ich mein teures Rad in meine Wohnung im 3. Geschoss getragen habe und es dort abstellen wollte. Er wies mich auf die Hausordnung hin, die lt. Mietvertrag besagt:

"Fahrräder dürfen nicht in Fluren abgestellt werden oder an die Hauswand gelehnt werden und auf Hof- und andere Grundstücksflächen nur nach vorheriger Genehmigung des Vermieters. Fahrräder sind über Treppen oder Flure zu tragen."

Im Flur selbst hängt folgender Hinweis (Quelle Hausordnung von DMB):
"Fahrräder: Das Abstellen von Fahrrädern ist grundsätzlich nur im Fahrradkeller gestattet, wenn es im Mietvertrag vereinbart wurde."

Ich habe kein Kellerabteil und somit keinen Zugang zum Keller, zwar steht draußen vor der Tür ein einfacher Fahrradständer, der befindet sich aber auf der öffentlich zugänglichen Straßenseite des Hauses.

Bezieht sich der Hinweis im Flur darauf, dass das "Abstellen von Fahrrädern grundsätzlich nur im Fahrradkeller" gestattet ist, oder darauf, dass das "Abstellen [...] grundsätzlich nur im Fahrradkeller gestattet ist, wenn es im Mietvertrag vereinbart wurde?

Vielen Dank!



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