Hallo,
die Grundlagen zur
Schenkungssteuer und Höhe des Freibetrags sind schon einmal die richtigen:
Der Freibetrag des Enkels beträgt 200.000 EUR
Auch der Steuersatz in Fall 1 ist korrekt.
Grundlegend gilt, dass die Erbschaftssteuer auf den
Steuerpflichtigen Erwerb berechnet wird:
Steuerpflichtiger Erwerbe = Geschenktes Bruttovermögen abzgl. Freibetrag
Somit ergibt sich im Fall 2 folgende Konstellation:
800.000 - 200.000 = 600.000 x
15% Schenkungsteuer
Liebe Grüße