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Alt 22.05.2008, 19:19
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Recht-Einfach Recht-Einfach ist offline
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Hallo Hugo,

zu deiner ersten Frage: Ob der Vermieter kündigen kann:

In diesem beschriebenen Falle scheint es sich um Eigenbedarf des Wohnraums zu handeln. Bei Eigenbedarf kann dem Mieter gekündigt werden.

zu deiner zweiten Frage: Beliebige Mieterhöhung?

Hierzu haben wir hier einen schönen Absatz. Die Miete kann also nicht belibig erhöht werden: Die Mieterhöhung


Zu der Frage des Vermieters, der seit 20 Jahren in der Wohnung ist, habe ich mal bissl im Gesetz geschaut:

§ 573c
Fristen der ordentlichen Kündigung

(1) Die Kündigung ist spätestens am dritten Werktag eines Kalendermonats zum Ablauf des übernächsten Monats zulässig. Die Kündigungsfrist für den Vermieter verlängert sich nach fünf und acht Jahren seit der Überlassung des Wohnraums um jeweils drei Monate.

Daraus folgt eine Kündigungsfrist für den Vermieter von mindestens 9 Monaten.

Ich hoffe mit meinem Wissen und meiner Erfahrung eine Hilfe gewesen zu sein.


Grüße, Mietrecht-Einfach
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