Hallo,
durch Bestimmung von Vorerbe und Nacherbe kann die Erbmasse durchaus für den Nacherben erhalten werden. Lesen Sie dazu bitte auch noch einmal hier:
Vorerbe und Nacherbe - Testament - Erbrecht Ratgeber
Ob Ihre Formulierung auch rechtlich Bestand hat, kann Ihnen leider nur ein Jurist beantworten.
Ich empfehle Ihnen daher sich bei unseren Anwälten eine rechtsichere Auskunft einzuholen. die skönnen Sie hier tun:
Erbrecht Rechtsberatung (Schenkung) - Beratung durch Erbrecht Anwalt
viel Erfolg, Erbrecht Einfach