AW: unangekündigter Hausausbau/Kündigungsrecht
Ein außerordentliches Kündigungsrecht kann ich beim besten Willen nicht erkennen. Auch wenn ihre Nerven blank liegen müssen Sie fristgerecht kündigen.
In ihrem Fall wäre es der 3. Juni, wenn die Kündigung zum 31.08. wirken soll.
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