AW: unangekündigter Hausausbau/Kündigungsrecht
Dass sich der Vermieter an die Sonntagsruhe halten muss dürfte doch wohl nicht zur Diskussion stehen. Soviel Courage sollten Sie schon aufbringen, um sich durchzusetzen.
Aber den § 555 BGB sollten Sie noch einmal durchlesen und dann auch verstehen, denn hier geht es um Baumaßnahmen, die zu einer Mieterhöhung führen. In seinem Keller kann ihr Vermieter unter Berücksichtigung der Ruhezeiten, die in der Hausordnung genannt sind, werkeln, bis ihm das Geld ausgeht.
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