Hallo,
zu diesem Zeitpunkt erfüllt die Schenkung meiner Ansicht nach nicht mehr Ihren Zweck, da das Vermögen zum Zeitpunkt des Todesfalles maßgeblich für die Aufteilung ist.
Ich kann nur empfehlen sich anwaltlichen Rat zu suchen, sollte die Tochter Ihren Erbteil einfordern.
Zu Ihrer Information noch einmal die Verjährungsfristen des Pflichtteilanspruches:
Verjährung des Pflichtteils - Erbrecht Ratgeber
Die Frist beginnt ab Kenntnis vom Erbfall für den Pflichtteilsberechtigten zu laufen.
Viel Erfolg, Erbrecht Einfach