AW: (Indirektes) Erbe an Stiefkinder vermeiden
Hallo,
leider können Sie Ihre Stiefkinder nie ganz enterben, sollten Sie vor Ihrem Mann sterben. Das gleiche gilt auch, wenn Ihr Mann stirbt.
Seine Kinder aus erster Ehe haben immer Anspruch auf den Pflichtteil. Dieser beträgt die Hälfte des gesetzlichen Erbanspruchs.
Sollte das Haus einen Großteil des Vermögens ausmachen, wäre es eine Möglichkeit, den hälftigen Anteil Ihres Mannes an Sie oder Ihr gemeinsames Kind zu verschenken. Für Ehegatten und Kinder gibt es Freibeträge von 500.000 Euro.
Diese Schenkungen werden bei der Ermittlung des Pflichtteils jedoch über einen Zeitraum von 10 Jahren anteilig angerechnet. Sie sollten sich also rechtzeitig überlegen, wie Sie diese Situation am besten handhaben und ich empfehle auch einen Anwalt hinzuzuholen.
Viel Erfolg, Erbrecht Einfach
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