Hallo,
vorweg gesagt: Sie sollten definitiv bei einem Anwalt vorstellig werden!
Zum Pflichtteil und dessen Verjährung lesen Sie bitte hier:
Verjährung des Pflichtteils - Erbrecht Ratgeber
Wie Sie Ihr Vermächtnis einfordern können, erfahren Sie hier aus unserem Erbrecht Ratgeber:
Vermächtnis erfüllen und einfordern - Erbrecht Ratgeber
Viel Erfolg, Erbrecht Einfach