AW: Sterbegeldversicherung erben?
Hallo,
diese Fragen würde ich mit nicht von der Beraterin erklären lassen. Laut Internetquellen:
ideal-sterbegeldversicherung.de/sterbegeldversicherung-trotz-erbausschlagung/
steht dies auch alles in den Vertragsunterlagen. Auf mündliche Absprachen kann sich der Partner später nicht berufen. Der Vertrag mit den AGBs hat hier die rechtsgebende Gültigkeit.
Geändert von Kenny983 (14.07.2015 um 12:27 Uhr)
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