Hallo Frank,
das kommt darauf an, was im Mietvertrag geregelt wurde.
Ich verstehe das jetzt so, dass du einen Mietvertrag unterschrieben hast, nach welchem du auf die Abrechnung der Betriebskosten oder auch Nebenkosten verzichtest. Verstehe ich das richtig?
Sollte es keine Regelung dazu geben, so müsste der Vermieter verpflichtet sein die Nebenkosten jährlich abzurechnen.
Diese verfallen, wenn die NK nicht innerhalb des darauffolgenden Kalenderjahres abgerechnet wurden. Guthabenansprüche von Mieterseite aus können aber auch darüber hinaus (Klageverfahren) geltend gemacht werden.
Nun weiß ich nicht, ob so eine Klausel des Verzichts auf Betriebskosten-Abrechnung in deinem Vertrag abgefasst ist und kann natürlich schlecht einen Tipp geben.
Wäre schön wenn du dich dazu nochmal näher äußern könntest.
Lieben Gruß, Mietrecht-Einfach
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