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Alt 09.09.2015, 09:59
Regenmacher Regenmacher ist offline
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Standard AW: Kaution, Schäden, Wartung Boiler

Mal nicht der Reihenfolge nach:

1. In welchem Zustand eine Wohnung bei Auszug zurück gegeben werden muss hängt in erster Linie von den exakten Worten des Mietvertrags ab und in zweiter Linie, wann die Rückgabe erfolgte. Letzteres deshalb, weil sich die Urteile des BGH zu diesem Thema in letzter Zeit zugunsten der Mieter bewegen. Also brauchte ich etwas mehr input, um eine verlässliche Antwort zu geben.

2. Wenn der Vermieter mit der Arbeit seines Mieters nicht zufrieden ist, dann muss er reklamieren. Er darf auf keinen Fall selbst tätig werden, oder einen Maler beauftragen. Diese Rechnung hat er auf jeden Fall selbst zu bezahlen.

3. Wenn im Mietvertrag vereinbart war, dass die Wohnung wieder weiß zurück zu geben ist, dann ist dieser Passus per se ungültig, weil er eine unzulässige Farbvorgabe enthält.

4. Sollten Sie die Wohnung z.B. in kräftigen Farben oder Mustertapeten versehen haben, kann man das als Sachbeschädigung auslegen und es muss für neutale, helle Farben gesorgt werden.

5. Bei der Wartung der Therme haben Sie vorschnell gehandelt. Diese Arbeit hätte vom Vermieter in Auftrag gegeben werden müssen, die Bezahlung wäre dann ein Streitthema geworden. Wenn aber die letzte Wartung versäumt wurde, hätten Sie gute Karten gehabt. Da Gesundheitsgefahr bestand, hätte dann der Vermieter die Kosten der Aushaus-Übernachtung, bzw. eine Mietminderung für diese Tage in Höhe von 100% übernehmen müssen.

6. Off topic: Ich lese whats app. So bequem diese Kommunikation auch sein mag, sie ist in Fragen und Problemen des Mietrechts völlig ungeeignet. Hier gilt immer noch die Devise: Was man schwarz auf weiß besitzt,..........
Legen Sie von jedem Vorgang eine Kopie an und Sie wissen, was Sie wann an wen geschrieben haben. Und wichtige Briefe bitte nur per Einwurfeinschreiben versenden. Da kann der Empfänger nicht behaupten, dass er die Post nicht erhalten hat.
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