Einzelnen Beitrag anzeigen
  #1  
Alt 27.10.2015, 11:47
Petraralf Petraralf ist offline
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 27.10.2015
Beiträge: 3
Standard Schenkungssteuer - Erbverzicht der Stiefeltern

Ich habe eine Frage, mein Ehemann ist im Februar verstorben. Wir besitzen ein Einfamilienhaus, ich stand aber nicht im Grundbuch und es gab auch kein Testament. Somit habe ich einen Erbpflichtteil von 75% und meine Schwiegereltern 25%, ist das richtig?

Meine Schwiegereltern haben nun auf dieses Erbe verzichtet und wir haben dies bei einem Notar schriftlich niedergelegt. Nun stehe ich alleine im Grundbuch drin und jetzt habe ich vom Finanzamt Post bekommen, das ich Angaben zum Haus und zum Wert des Hauses machen soll, zwecks Berechnung der Schenkungssteuer.

Jetzt ist meine Frage, das Haus hat einen Wert von ca. 65000€, ich als Ehefrau hab doch aber einen Freibetrag von 400000€, wieso wird dann eine Schenkungssteuer berechnet?
Und muss man nicht nur von den 25% ausgehen, denn der Rest ist ja mein Erbteil?
Ich würde mich sehr freuen, wenn mir jemand eine fachgerechte Antwort geben kann und mir meine Angst vor einer Steuerzahlung nehmen kann, da ich ja auch noch 40000€ Kredit abzuzahlen habe. mfg Petra



Dieses Forum dient dem Meinungsaustausch! Es findet keine Beratung durch einen Rechtsanwalt statt!

Eine schnelle, kurzfristige und günstige Rechtsberatung vom Anwalt erhalten Sie hier:
Jetzt kostenloses Angebot per E-Mail von einem Anwalt für Mietrecht oder Erbrecht anfordern!

Mit Zitat antworten
Mietrecht und Erbrecht Rechtsberatung durch einen Anwalt - telefonische Rechtsberatung und Online Beratung:
Fragen Sie jetzt einen Anwalt - telefonisch oder per E-Mail

Dieses Forum kann Ihr Problem nicht lösen? Kein Problem!


Dann nutzen Sie unseren Service der günstigen Mietrecht und Erbrecht Rechtsberatung durch einen Anwalt. Sie können Ihre Frage einfach per E-Mail stellen. Fordern Sie hier unverbindlich ein Beratungsangebot an:

Online Rechtsberatung: Fordern Sie kostenlos und unverbindlich ein Angebot für Ihren Sachverhalt an

> Anwalt für Mietrecht fragen


> Anwalt für Erbrecht fragen