Fälligkeit der Erbschaftssteuer
Sehr geehrte Damen und Herren!
Folgender Fall:
Ein Kind erbt Immobilien, wodurch eine Erbschaftssteuer von z. B. 300.000 € fällig wird. Das Kind hat dieses Geld aber nicht und müsste die geerbten Immobilien beleihen. Ist die Aufnahme einer Hypothek auf die geerbten Immobilien möglich, bevor die Erbschaftssteuer entrichtet ist?
Vielen Dank im Voraus.
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