Hallo,
bitte lesen Sie einmal hier zur Fälligkeit der Erbschaftssteuer:
Zahlung, Schuldner und Fälligkeit der Erbschaftssteuer - Erbrecht Ratgeber
Insbesondere bei der Erbschaft von Immobilien, kann die Zahlung aufgeschoben werden. Lesen Sie dazu bitte hier:
Erbschaftssteuer Zahlung aufschieben - Erbrecht Ratgeber
Somit kann das Aufnehmen einer Hypothek vielleicht umgangen und die Steuer aus neuen Einkunftsquellen, wie z.B. der Vermietung und Verpachtung in Raten beglichen werden.
Ich hoffe ich konnte helfen, Erbrecht Einfach