Hallo an Alle,
ich möchte mir eine Wohnung kaufen, die zur Zeit vermietet ist. In dieser Wohnung möchte ich in 2-3 Jahren selbst einziehen (Eigenbedarf) und bis dahin gerne weitervermieten, um so das Darlegen mit höherer Tilgung abzubezahlen.
1. Frage: Liege ich richtig, dass ich die Wohnung aufgrund Eigenbedarf kündigen kann? Ich wohne zurzeit noch bei meiner Mutter und möchte in diesen 2-3 Jahre gerne auf eigenen Beinen stehen.
Laut Internet habe ich eine maximale Kündigungsfrist von 9 Monaten (ab 8 Jahren Mietdauer) gefunden. Ich würde die Kündigung nach Erwerb der Wohnung mit einer Frist von 2-3 Jahren (auf ein genaues Datum hab ich mich noch nicht festgelegt) dem Mieter zukommen lassen. Als Laie würde ich behaupten, dass 3 Jahre ausreichend sind, wenn nur 9 Monate vorgeschrieben sind.
Nun habe ich im Internet aber was im BGB gefunden, wo es um eine "Sperrfrist" geht, die je nach Bundesland bis zu 10 Jahre betragen kann. Die Klausel versteh ich aber nicht wirklich.
2. Frage: Wenn ich eine vermietete Wohnung kaufe, zählt da diese "Sperrfrist"? (
BGB § 577a - mit diesem Paragraph komme ich nicht ganz zurecht. Wann wird sozusagen eine Mietwohnung in eine Eigentumswohnung umgewandelt? Die Wohnung ist zur Zeit Beides: Miet- & Eigentumswohnung, oder?)
Liebe Grüße und danke schonmal