Einzelnen Beitrag anzeigen
  #1  
Alt 03.11.2015, 21:33
skoda105l skoda105l ist offline
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 03.11.2015
Beiträge: 1
Standard Großvater und Mutter gestorben - wird der Vater beim Erbe berücksichtigt?

Meine Großmutter mütterlicherseits ist verstorben. Ich will nun etwas Ordnung in die verworrenen Erbverhältnisse bringen. Im laufe der Gespräche ergab sich fplgende interessante Frage:

Mein Großvater (2 Töchter, Ehefrau), starb vor über 30 Jahren; da kein Testament vorhanden war, erbte eine Erbengemeinschaft (meine Großmutter, Mutter, Tante).
Diese Erbengemeinschaft wurde aus Bequemlichkeit nie aufgelöst.
Einige Jahre später starb meine Mutter. Wieder lag kein Testament vor. Meiner Meinung lag nun folgende Erbengemeinschaft vor:
Großmutter 1/2, Tante 1/4, Vater(Ehemann meiner Mutter) 1/8, meine Schwester 1/16 und ich 1/16

Die neue Lebensgefährtin meines Vaters wandte ein, ihrer Meinung nach stimme das nicht, sie glaube zu wissen, dass das Erbe in so einem Fall den angeheirateten Vater auslasse. Also: Großmutter 1/2, Tante 1/4, Schwester 1/8 und ich 1/8.

Ist das wahr? Es kommt mir komisch vor...

Danke schon mal.

P.S.: Meine Großmutter hat´s besser gemacht: Mit weit über 80 starb sie sehr friedlich und hat ein Testament hinterlassen...



Dieses Forum dient dem Meinungsaustausch! Es findet keine Beratung durch einen Rechtsanwalt statt!

Eine schnelle, kurzfristige und günstige Rechtsberatung vom Anwalt erhalten Sie hier:
Jetzt kostenloses Angebot per E-Mail von einem Anwalt für Mietrecht oder Erbrecht anfordern!

Mit Zitat antworten
Mietrecht und Erbrecht Rechtsberatung durch einen Anwalt - telefonische Rechtsberatung und Online Beratung:
Fragen Sie jetzt einen Anwalt - telefonisch oder per E-Mail

Dieses Forum kann Ihr Problem nicht lösen? Kein Problem!


Dann nutzen Sie unseren Service der günstigen Mietrecht und Erbrecht Rechtsberatung durch einen Anwalt. Sie können Ihre Frage einfach per E-Mail stellen. Fordern Sie hier unverbindlich ein Beratungsangebot an:

Online Rechtsberatung: Fordern Sie kostenlos und unverbindlich ein Angebot für Ihren Sachverhalt an

> Anwalt für Mietrecht fragen


> Anwalt für Erbrecht fragen