Großvater und Mutter gestorben - wird der Vater beim Erbe berücksichtigt?
Meine Großmutter mütterlicherseits ist verstorben. Ich will nun etwas Ordnung in die verworrenen Erbverhältnisse bringen. Im laufe der Gespräche ergab sich fplgende interessante Frage:
Mein Großvater (2 Töchter, Ehefrau), starb vor über 30 Jahren; da kein Testament vorhanden war, erbte eine Erbengemeinschaft (meine Großmutter, Mutter, Tante).
Diese Erbengemeinschaft wurde aus Bequemlichkeit nie aufgelöst.
Einige Jahre später starb meine Mutter. Wieder lag kein Testament vor. Meiner Meinung lag nun folgende Erbengemeinschaft vor:
Großmutter 1/2, Tante 1/4, Vater(Ehemann meiner Mutter) 1/8, meine Schwester 1/16 und ich 1/16
Die neue Lebensgefährtin meines Vaters wandte ein, ihrer Meinung nach stimme das nicht, sie glaube zu wissen, dass das Erbe in so einem Fall den angeheirateten Vater auslasse. Also: Großmutter 1/2, Tante 1/4, Schwester 1/8 und ich 1/8.
Ist das wahr? Es kommt mir komisch vor...
Danke schon mal.
P.S.: Meine Großmutter hat´s besser gemacht: Mit weit über 80 starb sie sehr friedlich und hat ein Testament hinterlassen...
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