Hallo, wichtig ist, dass die Fälle voneinander separat betrachtet werden!
zum 1. Erbfall (Großvater)
Hier ist scheinbar alles ordnungsgemäß gelaufen. Eine Erbengemeinschaft muss auch nicht zwingend aufgelöst werden ... z.B. wenn gemeinschaftlich Immobilienbesitz verwaltet wird.
zum 2. Erbfall (Mutter):
Wenn Ihre Mutter stirbt, Sie eine Schwester haben und Ihr Vater (oder Ehemann der Mutter) noch lebt, sieht die Verteilung nach der gesetzlichen Erbfolge wie folgt aus:
- Ehemann 25% (zzgl. 25% bei Zugewinngemeinschaft) - meist also 50%
- Zwei Kinder à 25%
Es gilt grundsätzlich:
Erben einer höheren Rangordnung (z.B. Kinder oder Enkel) schließen Erben einer nachfolgenden Ordnung (z.B. Eltern des Erblassers) aus:
Erbfolge gesetzlicher Erben - Erbschaft und Erbe- Erbrecht Ratgeber
Viel Erfolg, Erbrecht Einfach