Hallo,
nur einmal grundlegend: Eine Spekulationssteuer gibt es nicht - lediglich die Einkommensteuer auf Spekulationsgewinne. Aber dies nur einmal als kleiner Hinweis.
Generell ist es so, dass ein Spekulationsgewinn beim Verkauf von Immobilien innerhalb der Einkünfte anzugeben ist,
wenn zwischen Kauf und Verkauf weniger als 10 Jahre liegen.
Wichtig: Das Datum des Erbfalls (Eigentumsübertrags) gilt in diesem Sinne nicht als Kaufdatum!
Siehe:
Erbschaft- und Schenkungsteuer: Vorsicht! Spekulationsfrist
Viel Erfolg, Erbrecht Einfach