Hallo,
generell ist ein Erbvertrag bindend. Es gibt nur sehr wenige Ausnahmen, die eine nachträgliche Änderung zulassen.
Somit sehe ich den Stiefsohn als Alleinerben, was aber nicht bedeutet, dass die anderen Kinder nicht Anspruch auf den
Pflichtteil haben.
Ich würde diese Auskunft aber von einem Anwalt bestätigen lassen. Dies können Sie hier tun und in Ihrem Fall würde ich die telefonische Rechtsberatung empfehlen:
Erbrecht Rechtsberatung (Schenkung) - Beratung durch Erbrecht Anwalt
Viel Erfolg, Erbrecht Einfach