Hallo, es ist nun Aufgabe des Nachlassgerichtes den letzten Willen zu eröffnen:
Testamentseröffnung - Testament eröffnen - Erbrecht Ratgeber
Das Nachlassgericht ist auch Ihr Ansprechpartner zur Ausstellung eines
Erbschein und regelt die weiteren Abläufe.
Hier sollten Sie nun auch noch einmal erfragen, welches Dokument Gültigkeit besitzt und infolgedessen alles weitere in die richten Bahnen lenken (oder durch den Alleinerben lenken lassen).
Viel Erfolg, Erbrecht Einfach