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Alt 30.11.2015, 12:48
Marsipulani Marsipulani ist offline
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Standard Kosten für zugeklebtes Türschloß

Hallo liebe Forumleser
Ich bin neu hier und habe derzeit einige Angelegenheiten mit einem sturen Vermieter der sein Haus herunterkommen läßt.

Vor kurzem wurde mir mein Türschloß vermutlich von einem Mietbewohner den ich wegen Diebstahl von mehreren Fahrrädern bei uns im Haus angezeigt hatte zugeklebt.

Ich kam nachmittags nach Hause mein Türschloß war verklebt, der Vermieter nicht erreichbar und ein Mietmieter der öfters für unseren Vermieter Reperaturen erledigt half mir beim aufbohren des Schloßes.
Ich fuhr anschließend zum Baumarkt kaufte mir ein neues Schloß, baute dieses ein und habe nun meinem Vermieter dies durch kürzen der Miete abgezogen.

Er beruft sich auf die Kleinstreparaturklausel, die in diesem Fall da dies ein Notfall war, er nicht erreichbar war ich anschließend in meine Wohnung mußte außer Kraft gesetzt ist.

Das folgende Schreiben habe ich dem Vermieter zugesand.



Betrifft: Rückforderung bzw. Einbehaltung der Kosten für ein von unbekannte Tätern zugeklebtes Eingangsschloss.

Am 22.10. 2015 wurde die Eingangstüre zu meiner Wohnung in der G................ 59 von unbekannten Tätern
in der Zeit zwischen 13.30 Uhr und 17.00 Uhr mit Klebestoff zugeklebt.
Ich versuchte den Vermieter Herr P.... um 17.03 Uhr telefonisch davon in Kenntniss zu setzen um mit Ihm den weiteren
Vorgang zu besprechen (Nachprüfbar in der Anrufsliste meines Handys).
Da Herr P..... nicht erreichbar war half mir ein Mitbewohner des Hauses, der für Herr P..... Hausmeistertätigkeiten
erledigt das Türschloss auf zu bohren.
Ich versuchte Herr P..... nochmals um 19.02 zu erreichen dieser war immer noch nicht erreichbar daraufhin informierte
ich noch die Polizei.

Da dies ein Notfall war und mir der Zugang in meine Wohnung verwährt war, der Vermieter nicht erreichbar war ich meine Wohnung
wieder in einen zuschließbaren Zustand versetzen mußte, fuhr ich zum naheligenden Baumarkt kaufte ein neues Schloß für den Betrag
von 15,99 Euro ( Rechnung liegt bei) und werde diese mit der nächste Miete einbehalten.

Ich versuchte Herr P..... noch in einem kürzlich geführten Gespräch und über das Internet davon zu überzeugen, dieser sich jedoch
auf die Kleinstreperaturklausel beruft.

Anbei noch der Textausschnitt der im ganzen Text als Anhang bei liegt.



Mängelbeseitigung in Notfällen

In dringenden Notfällen – Heizungsausfall im Winter -, wenn der Vermieter oder sein Beauftragter nicht erreichbar sind, darf der
Mieter die Reparatur selbst in Auftrag geben. Der Vermieter muss die erforderlichen Kosten übernehmen. Das gleiche gilt, wenn der
Vermieter trotz Mängelanzeige und Mahnung keine Reparatur einleitet und nichts unternimmt, vgl. nur LG Köln 1 S 413/92, WM 94, 73.

Hat beispielsweise ein unbekannter Dritter das Schloss in der Wohnungstür so mit Klebstoff verklebt, dass die Tür nicht mehr
aufgeschlossen werden kann, ist der Vermieter für die Reparatur verantwortlich, AG Siegburg 9 C 146/02.

Anhänge:
Kopie der Rechnung
Kleinstreparaturklausel im allgemeinen Mietrecht als Ausdruck





Er schrieb mir mitlerweile das er die Kostenübernahme ablehnen würde.
Ich werde sie mit der kommenden Miete einbehalten.

Nun meine Frage.
Soll ich noch zusätzlich eine Anzeige bei der Polizei machen die meine Angaben mit den Anrufen und der Anrufsliste aus meinem Handy bekräftigt?

Wie sieht es rechtlich für mich aus falls dieser einen Anwalt einschalten möchte?

Freundliche Grüße von Matthias



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