Hallo,
danke für die schnelle Antwort.
Aber einige Frage hab ich noch... Die Wohnungen sind zwei kleine Doppelhäuser so wie ich das sehe.
Kann der neue Besitzer für beide Wohnungen Eigenbedarf anmelden?
Wenn er diese evtl so umbaut das es sich dann nur noch um ein Haus bzw. eine Wohnung handelt?
Oder kann er auch die Wohnungen so lassen und trotzdem zwei mal
Eigenbedarf anmelden wenn er näherer Verwandter in die andere Wohnung soll?
Wie ist das mit Eigenbedarf bei dem älteren Herren?
Kann der genauso wie ich dadurch gekündigt werden?
Oder hat er bei dem mehr Schwierigkeiten?
Danke...