Hallo Andreas,
meines Erachtens nach fällt das gewaltsame Öffnen einer Wohnungstür immer in den Bereich des Hausfriedensbruch.
Und Mieter sind berechtigt das Türschloss auszuwechseln, solange das alte aufbewahrt und bei Räumung der Wohnung wieder eingebaut wird!
Wenn der Mieter keine Miete zahlt, unauffindbar ist und zusätzlich ein Waserschaden droht würde ich mal die Polizei kontaktieren, wie es in einem solchen Fall rechtlich aussieht.
Auf jeden Fall würde ich zuerst eine
fristlose Kündigung wegen Mietschulden gegenüber dem Mieter aussprechen.
Ich hoffe ich war eine kleine Hilfe und würde mich freuen, wenn du uns mit deinen gewonnen Informationen auf dem Laufenden hälst.
Freundliche Grüße,
Mietrecht Einfach